Änderung Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (Berufsvorbereitungsjahre, Kostenanteile)
Die Pauschalen der Angebote der Berufsvorbereitungsjahre sollen vereinheitlicht werden, damit die Durchlässigkeit zwischen den Angeboten gewährleistet und der administrative Aufwand tief gehalten werden kann. Zukünftig soll lediglich zwischen den Angeboten, welche fünf Tage Unterricht bereitstellen (schulisches, praktisches und integrationsorientiertes Angebot) und dem Angebot, welches einen oder zwei Tage Unterricht umfasst (betriebliches Angebot), unterschieden werden