Abgeschlossen
30. April 2024 - 31. August 2024

Teilrevision des Fischereigesetzes (FiG)

Der Kantonsrat hat den Auftrag von David Gerke (Grüne, Biberist) «Einführung eines Hegebeitrages zur Förderung der Solothurner Fischerei; Anpassung des kantonalen Fischereigesetzes» (A 0023/2022) am 14. September 2022 erheblich erklärt und beschlossen, es sei die rechtliche Grundlage für die Einführung eines Hegebeitrages für Bezüger von Angelfischereipatenten zu schaffen. Anstelle eines Hegebeitrages wird eine Hegeersatzabgabe eingeführt, damit die Rechtsnatur der Abgabe klar ersichtlich ist und sich dazu keine Auslegungsfragen stellen. Weiter wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um in Notsituationen in betroffenen Gewässern Schutzmassnahmen zugunsten der Wasserlebewesen wie zeitlich und örtlich beschränkte Fischerei- und Betretungsverbote erlassen zu können.
Quelle
so.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.