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Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Anlass für die Revision des Finanzausgleichgesetzes ist die erfreuliche, aber geografisch konzentrierte Entwicklung der Steuererträge juristischer Personen. Innert weniger Jahre käme es zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel. Der sprunghafte Anstieg würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren und deutliche Mehrkosten für den Kanton verursachen. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen gezielte Anpassungen zur Stabilisierung des Luzerner Finanzausgleichs umgesetzt werden.