Abgeschlossen
25. Januar 2022 - 25. März 2022

Änderung der Verordnungen zum Energiegesetz, über den Vollzug der Energiegesetzgebung und über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds

A. Änderung der Verordnung zum Energiegesetz, B. Änderung der Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung, C. Änderung der Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds

Am 5. September 2021 ist die Änderung des Energiegesetzes des Kantons Glarus von der Landsgemeinde angenommen worden. An der Landsgemeinde wurden zudem drei für das Gesetz relevante Änderungsanträge gutgeheissen. So wird künftig der Einbau von Heizungen ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen obligatorisch. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch beim Wärmeerzeugerersatz im Gebäudebestand. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis bereits 2040 zu 90 Prozent aus regenerativen Energieträgern gedeckt werden muss. Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden.