Quelle
www.gl.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
30. April 2024 - 2. Juli 2024

Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz

Vernehmlassung Motion Franz Freuler, Glarus, und Unterzeichnende «Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz»; vom 2. Mai 2024 bis 2. Juli 2024

Die Motion verlangt die Anpassung respektive Ergänzung von Artikel 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Jagdverordnung, kJV). Artikel 14 kJV wird in der Verordnung im Kapitel 3 «Jagdzeiten und Schontage» geführt. Darin geht es um die Regelung der Jagd (Jagdperiode, Nachtjagd, Schontage, Betreten des Jagdgebietes).