Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Vorlage bestimmt die Voraussetzungen und Verfahren, die in Zukunft bei Sterilisationen zu beachten sind, und sieht die Entschädigung von Personen vor, die in der Vergangenheit zwangssterilisiert oder zwangskastriert worden sind.