Aufhebung der präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak
Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse hob die völkerrechtliche Verpflichtung für die präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak betreffend Importe aus der EU und der Türkei auf. Bei der Umsetzung des Abkommens ins Landesrecht wurde dies übersehen und die Präferenzen blieben in den entsprechenden BR-Verordnungen weiter bestehen. Das Landesrecht soll deshalb nachträglich angepasst werden. Im Frühjahr 2006 wurden die betroffenen Importeure über die bevorstehende Aufhebung der Zollfreikontingente informiert. Ein Importeur (Grossverteiler) verlangte eine Aufhebung der Kontingente frühestens per 30. Juni 2007.