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Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der Bundesrat zu einer umfassenden Information über die Vorlagen bei eidgenössischen Volksabstimmungen verpflichtet werden. Dies soll er gemäss den Kriterien der Kontinuität, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit tun. Diese bisher in einem Leitbild festgehaltenen Kriterien werden somit auf Gesetzesstufe gehoben.