Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftungen
Änderungen der Verordnungen über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Stärkung der Aufsicht und Oberaufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht; Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, die vom Bundesrat administrativ und finanziell unabhängig ist, mit einem unabhängigen, administrativ dem BSV angegliederten Sekretariat; zusätzliche Governance-Bestimmungen führen zu erhöhter Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen.