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Ab dem 1. Dezember 2012 müssen die Stoffe nach dem Global harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Damit die in diesem Zusammenhang anwendbaren europäischen Bestimmungen genau angegeben und die Folgepflichten (Bestimmungen betreffend die Verwendung, Meldepflicht) im Sinne der neuen Kennzeichnung angepasst werden können, ist eine Revision der ChemV erforderlich. Weitere Änderungen sollen - soweit möglich - sicher stellen, dass das Gesundheits- und Umweltschutzniveau in der Schweiz nicht hinter der Entwicklung in der EU (REACH) zurückbleibt.