Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG)
Mit dem totalrevidierten Gesetz erhält das Institut schlankere Strukturen. Inhaltlich werden im neuen SIRG weder der Zweck oder die Rechtsstellung des Instituts, noch seine Aufgaben, noch sein Standort in Lausanne verändert. Neu wird hingegen eine klare Trennung zwischen den gesetzlichen Aufgaben des Instituts und seinen gewerblichen Leistungen vorgenommen. Neu ist weiter, dass das Institut Drittmittel entgegennehmen oder sich beschaffen kann. Sodann wird der Bundesrat neu für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Instituts festlegen.