Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV)
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte die Neuregelung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht verabschiedet. Zur Umsetzung dieser grundlegenden Änderungen des Obligationenrechts müssen die notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung erlassen werden. Die Revision umfasst auch neue Bestimmungen über die elektronische Registerführung.