Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)
Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Änderung von Bestimmungen betreffend Ingenieurbauten, Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen, Fahrzeuge, Bahnbetrieb und elektrische Anlagen von Eisenbahnen.