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Zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse wird mit der Verordnungsrevision die Möglichkeit eingeführt, Chemikalien in Verkehr zu bringen, die nach den Bestimmungen der entsprechenden neuen europäischen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind, und es werden die Fristen für die obligatorische Einstufung und Kennzeichnung nach diesem neuen System festgesetzt.