Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG)
Die geltende Forschungsverordnung ist an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation anzupassen, welches neu die Kommission für Technologie und Innovation als Behördenkommission regelt.