Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV)
Für alle Kraftwerke mit einer Anschlussleistung über 30 kVA gilt ab 1. Januar 2013 die Erfassungspflicht für Herkunftsnachweise. Mit der vorliegenden Teilrevision der Herkunftsnachweis-Verordnung werden Ausnahmen von der Erfassungspflicht festgelegt, sowie einige Präzisierungen von bestehenden Regelungen vorgenommen.