Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das geltende Verordnungsrecht ist an das geänderte Heilmittelgesetz anzupassen. Diese Anpassungen betreffen sowohl Verordnungen des Bundesrates wie auch des Institutsrates des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic.