Abgeschlossen
27. Juni 2012 - 18. Oktober 2012

Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen

Die Behörde (BFM) ist bei der Anwendung der strafrechtlichen Sanktionen gegenüber Transportunternehmen mit dem geltenden Recht an Grenzen gestossen. Mit dem Teilrevisions-Entwurf sollen die Sorgfaltspflicht der Transportunternehmen und die Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen genauer bestimmt werden. Auch die Beweislast bei Verletzung dieser Pflichten soll angepasst werden. In Zukunft müssen die Transportunternehmen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, und nicht mehr die Behörde, dass sie dies nicht getan haben. Die Verschiebung der Beweislast erfolgt durch die Einführung einer widerlegbaren Rechtsvermutung, dass die Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzt wurde. Die vorgesehene Regelung umfasst administrative Sanktionen gemäss dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Der Entwurf enthält auch eine Anpassung der Gesetzesgrundlagen bezüglich des Informationssystems über die Angaben der zu beförderten Personen (Advanced-Passenger-Information-System). Ausserdem soll sich der Bund zusätzlich am Bau und der Einrichtung von kantonalen Administrativhaftplätzen finanziell beteiligen können. Der Bund hat ein erhebliches Interesse daran, dass zusätzliche Administrativhaftplätze im Zeitraum von 3-10 Jahren gebaut werden können.
Quelle
fedlex.admin.ch

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