Abgeschlossen
31. Januar 2001 - 15. Mai 2001

Revision der Einbürgerungsgesetzgebung

Im Vordergrund steht eine Lösung, welche die Verantwortung für die Einbürgerung weiterhin den Kantonen überträgt. Dies soll jedoch nach einheitlichen bundesrechtlichen Kriterien geschehen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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