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Die Verordnung vom 18. April 2007 über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV), die Teil des Veterinäranhangs ist, wird infolge des neuen entsprechenden Erlasses in der EU materiell geringfügig angepasst. Gleichzeitig soll die EHtV als Teil der geplanten Neustrukturierung der Erlasse im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Gesamtaufbau überarbeitet werden. Dabei sollen weiterhin möglichst alle Regelungen in einer eigenständigen Verordnung zusammengefasst und nicht gemeinsam mit den Anforderungen an die gewerbsmässige Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten geregelt werden.