Abgeschlossen
4. März 2010 - 9. April 2010

Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Mit der Revision der ArGV 1 soll - nebst redaktionellen Anpassungen - der Begriff der betrieblichen Unentbehrlichkeit bei Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit auf Verordnungsstufe konkretisiert werden (neuer Art. 30 Abs. 2bis ArGV 1).