Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
Mit Fortschreiten der Altlastenbearbeitung haben die Fälle von altlastenrechtlichen Überwachungen zugenommen und dabei haben sich gewisse Schwierigkeiten im Vollzug gezeigt. Dies macht eine Anpassung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) im Bereich «Überwachung» notwendig.