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Die Schweiz hat die im Juni 2003 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) angenommen. Im Oktober 2003 beauftragte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen und weiteren notwendigen Anpassungen des Geldwäschereigesetzes.