Abgeschlossen
17. August 2004 - 15. November 2004

Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung [AVO])

Bei der Erarbeitung der neuen aufsichtsrechtlichen Grundlagen, des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO), wurde der Grundsatzentscheid getroffen, das gesamte, bislang stark zersplitterte Versicherungsaufsichtsrecht in grundsätzlich zwei Erlasse, einen auf Gesetzesstufe und einen auf Verordnungsstufe, zusammenzufassen. Der Vorentwurf der AVO konsumiert elf Bundesratsbeschlüsse bzw. -verordnungen sowie diverse nicht veröffentlichte Weisungen des Departements und des Amtes. Sowohl inhaltlich wie bezüglich Umfang eine wesentliche Neuerung ist die Ausgestaltung des "Swiss Solvency Tests", des Systems zur risikoorientierten Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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