Abgeschlossen
20. Juni 2014 - 17. Oktober 2014

Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness»

Zur Umsetzung der «Swissness»-Gesetzgebung werden vier Verordnungen revidiert beziehungsweise neu erarbeitet. Das Hauptziel der Regelungen ist unverändert: Der Mehrwert der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes soll nachhaltig gesichert werden, indem ihr Schutz verstärkt und die Kriterien für ihren Gebrauch geklärt werden. Es geht um folgende vier Verordnungen: 1. Revision der Markenschutzverordnung: Sie präzisiert insbesondere die Herkunftskriterien für industrielle Produkte und das Verfahren zur Löschung von Marken wegen Nichtgebrauchs; 2. Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel; 3. Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse; 4. Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen.