Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss»
Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)»
Mit Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes per 1. Januar 2019 wurde die Anstalt «compenswiss» als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes errichtet. Aufgabe von compenswiss ist die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss die Rechnungslegung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen. Die gegenwärtig angewendeten Rechnungslegungsnormen erfüllen diese Voraussetzung nicht. In der Verordnung werden entsprechend neue Rechnungslegungsnormen für die gesamte Anstalt festgehalten. Diese betreffen sowohl die operative Tätigkeit der Versicherungen AHV, IV, EO als auch die Vermögensanlagen der drei Ausgleichsfonds.