Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen wurde durch die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ersetzt. Die vorliegende Verordnung regelt die Aufgaben und Organisation der KNS.