Abgeschlossen
12. Juli 2016 - 3. November 2016

Kernenergieverordnung (KEV)

Im Jahr 2017 werden voraussichtlich zwei Kernkraftwerke im Rahmen der zu erstellenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb gemäss Richtlinie des ENSI (ENSI-A03, Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken, Oktober 2014) erbringen müssen. Die grundlegenden Anforderungen an den Sicherheitsnachweis sollen dafür neu auf Stufe Verordnung gehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des bereits bestehenden Artikels 34 der Kernenergieverordnung notwendig. Die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis werden im neu zu schaffenden Artikel 34<sup>a</sup> verankert.
Themen
Energie
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.