Verordnung über die Umsetzung der Solidarität in der Erdgasversorgung
Zur Umsetzung des Abkommens über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien soll die Verordnung das Ersuchen, das Leisten und die Entschädigung von freiwilligen und verpflichtenden Solidaritätsmassnahmen in der Erdgasversorgung zugunsten der durch Solidarität geschützten Kundinnen und Kunden regeln.