Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem
Die für die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems (VIS) erforderlichen Gesetzesgrundlagen wurden vom Bundesrat am 29. Mai 2009 und vom Parlament im Dezember 2009 genehmigt. Um eine zuverlässige Identifikation der Visumgesuchstellerinnen und -steller zu ermöglichen, sind im zentralen System die biometrischen Daten (Fotografie und Abdrücke der zehn Finger) erfasst. Es ist angezeigt, die Gesetzesgrundlagen für das VIS durch eine neue Verordnung zu konkretisieren und das Verfahren für die Verwendung der Daten des europäischen Systems sowie des zukünftigen nationalen Visumsystems zu regeln. Das neue Schengener Visa-Informationssystem wird voraussichtlich im Dezember 2010 in Betrieb genommen