Abgeschlossen
4. November 2020 - 13. November 2020

Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Mögliche Härtefallmassnahmen sind Bürgschaften und Garantien, Darlehen und/oder à-fonds-perdu-Beiträge.