Verordnung des UVEK über die Übertragung von Untersuchungskompetenzen in Verwaltungsstrafverfahren an das Eidgenössische Starkstrominspektorat
Gestützt auf Artikel 57 Absatz 2 des Elektrizitätsgesetzes (EleG) werden dem ESTI Untersuchungskompetenzen bei Widerhandlungen gegen Artikel 55 und 56 EleG eingeräumt.