Abgeschlossen
6. September 2000 - 28. Oktober 2000

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)

Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.