Abgeschlossen
20. Juni 2018 - 15. Oktober 2018

Neues Bundegesetz über elektronische Medien

Das neue Gesetz soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. An einem umfassenden Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private Medienanbieterinnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden. Für die Erteilung der Leistungsaufträge und die Aufsicht darüber soll eine neue staatsunabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen. Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat.