Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Während dieser Zeit gelten strengere finanzielle Rahmenbedingungen als bisher.