Abgeschlossen
31. März 2021 - 16. Juli 2021

Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)

Mit der Revision soll sichergestellt werden, dass für alle wichtigen Stoffe in der Schweiz sicherheitsrelevante Daten vorhanden sind. Damit können die von ihnen ausgehenden Risiken abgeschätzt und gegebenenfalls reduziert werden. Die bestehende Anmeldepflicht für neue Stoffe soll dahingehend angepasst werden. Ausserdem sollen die Mindestanforderungen an die Sprache der Kennzeichnung in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11), Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12), Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161), bestimmten Anhängen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und der Dünger-Verordnung (DüV; SR 916.171) angepasst und mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) harmonisiert werden (mindestens in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Ortes, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wird).