Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investment Funds, L-QIF)
Im Kollektivanlagengesetz (KAG) soll ein nicht genehmigungspflichtiger Fonds für qualifizierte Anleger geschaffen werden. Dadurch sollen die Attraktivität des Fondsplatzes Schweiz verbessert und die Markteinführung innovativer Produkte erleichtert werden.