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8. Dezember 2023 - 22. März 2024

Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)

Mit der dritten Teilrevision des Heilmittelgesetzes sollen im Bereich der Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products) unter weitgehender Übernahme des EU-Rechts angemessene und klarere Regelungen eingeführt werden, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen und qualitativ hochstehenden Therapien und neuen Produkten zu gewährleisten. In Erfüllung von Motionen, die an den Bundesrat überwiesen wurden, enthält die Vorlage zudem neue Regelungen zur vermehrten und konsequenten Nutzung digitaler Instrumente bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln. Schliesslich werden im Bereich der Tierarzneimittel verschiedene Massnahmen ergriffen, um der Entwicklung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe vermehrt vorzubeugen, den Marktzugang zu neuartigen Therapien in der Veterinärmedizin zu gewährleisten und Handelshemmnisse zu verhindern, indem Äquivalenz zu den einschlägigen EU-Verordnungen geschaffen wird. Die mit der vorliegenden Änderung des HMG vorgesehenen Massnahmen fördern die Digitalisierung wichtiger Prozesse im Gesundheitswesen, klären den Umgang mit neuen Technologien und erhöhen die Qualität der Versorgung. Damit tragen sie zur Umsetzung der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 sowie des Masterplans des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie bei.