Abgeschlossen
12. Februar 2014 - 21. Mai 2014

Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

Die Vernehmlassungsvorlage enthält eine Gesetzesänderung, welche eine Erhöhung der Mietzinsmaxima um rund 18 Prozent, eine Einteilung der Mietzinsmaxima in drei Regionen (Grosszentren, Stadt und Land) und Zusatzbeträge für Mehrpersonenhaushalte vorsieht. Zudem beinhaltet sie eine Gesetzesänderung, die im Falle einer Erhöhung der Mietzinsmaxima keine Auswirkung auf die Kostenbeteiligung des Bundes an den Heimen hat.
Quelle
fedlex.admin.ch

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