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Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen ein KVG-Experimentierartikel, die Stärkung der Rechnungskontrolle, Massnahmen im Bereich der Tarife und der Kostensteuerung sowie ein Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Arzneimitteln.