Abgeschlossen
13. Dezember 2013 - 31. März 2014

Änderung Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG)

Informationssysteme des Bundes, in denen besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden, sind in einem Gesetz im formellen Sinn zu regeln. Das IBSG regelt für den Beriech des Sports den Betrieb dieser Systeme. Seit seinem Erlass wurde festgestellt, dass insgesamt vier weitere Informationssysteme betrieben werden oder im Aufbau begriffen sind, die einer entsprechenden formalgesetzlichen Grundlage bedürfen.