Änderung Ausländer- und Integrationsgesetz; Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S
Änderung Ausländer- und Integrationsgesetz; Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S (Einschränkungen für Reisen ins Ausland; 20.063)
Die bestehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sollen aufgrund der entsprechenden Regelung der EU und der Visumsbefreiung im Schengen-Raum für Personen mit einem biometrischen Pass der Ukraine bis auf weiteres beibehalten werden. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll eine entsprechende Sonderregelung im AIG geschaffen werden. Sie soll bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine gelten.