Abgeschlossen
6. Juli 2011 - 7. Oktober 2011

Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen

Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen ist aus Gründen des Anlegerschutzes und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Finanzmarktdienstleister den internationalen Anforderungen anzupassen.