Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV)
Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbkanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnummern (0901, 0906) verschärft.