Aufgrund der Vorteile für die schweizerische Agrarwirtschaft ist es im Schweizer Interesse, dass Anhang 6 zum Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 21.06.1999 mittelfristig auch auf Vermehrungsmaterial der Sonderkulturen Gemüse, Weinreben, Obst und Zierpflanzen ausgedehnt wird. Um eine solche Ausdehnung im bilateralen Gespräch mit der EU ins Auge fassen zu können, sind die notwendigen Ermächtigungen in der Saatgutverordnung erforderlich. Bei dieser Gelegenheit sollen einige Passagen an geänderte EU-Regelungen angepasst, Lücken geschlossen, Unklarheiten beseitigt und redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.