Laufend
30. Oktober 2024 - 18. Februar 2025

Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse

Artikel 95a UVV muss aus formellen Gründen dem bisher von der Genehmigung ausgenommenen jedoch inhaltlich unumstrittenen Artikel 26 des «Reglement Grossereignis» der Ersatzkasse UVG angeglichen werden, damit auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden kann. Im Zuge der Verabschiedung dieser Verordnungspräzisierung soll auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden.

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Quelle
fedlex.admin.ch

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