Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
In Vollzug von Artikel 48a FMG über die Sicherheit von Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten zielt der Entwurf zur Änderung der FDV auf den Erlass von Bestimmungen über die Meldung von Störungen, die Verhinderung von unbefugten Manipulationen von Fernmeldeanlagen und den Betrieb von Mobilfunknetzen der fünften Generation.