Abgeschlossen
12. April 2013 - 8. Mai 2013

Anpassung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)

Umsetzung der Solidarhaftung des Erstunternehmers für die Nichteinahltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Subunternehmer auf Verordnungsebene