Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das UVEK schlägt vor, die Möglichkeit einer Befreiung von der Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen VOC (CHF 3.-/kg) um weitere 4 Jahre zu verlängern. Um von der Abgabe befreit zu werden, müssen die Unternehmen ihren Ausstoss gegenüber den Grenzwerten um 50 Prozent reduzieren. VOC sind zusammen mit Stickoxiden Vorläufersubstanzen für die Bildung von Ozon ("Sommersmog").