Abgeschlossen
21. März 2018 - 3. Juli 2018

Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird um einen Artikel 8a betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete ergänzt. Neben der Möglichkeit der generellen Zustimmung wird auch das Gesuch der Mieterschaft geregelt und der gesetzliche Verweigerungsgrund der wesentlichen Nachteile für die Vermieterschaft konkretisiert.
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.